Die Stiftung wurde am 23. März 2017 als rechtsfähig anerkannt und ist eingetragen unter 3446/1194/2 bei der Berliner Senatsverwaltung und mit Bescheid des Finanzamts vom 12. Juni 2017 als gemeinnützig tätig anerkannt. Sie ist damit berechtigt, ihren Förderern und Spendern für die uns überwiesenen Mittel steuerlich absetzbare Spendenbescheinigungen auszustellen.

 

Unser Spendenkonto lautet:
Evangelische Bank
IBAN: DE75 5206 0410 0003 9022 26
BIC: GENODEF1EK1

Satzung der "Stiftung Seemanshilfe - Deutsche Evangelische Seemannsmission" (Auszug):

§ 1Name, Sitz, Rechtsform
 
  1. Die Stiftung führt den Namen: "Stiftung Seemannshilfe - Deutsche Evangelische Seemannsmission".
  2. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.
 
§ 2Zweck der Stiftung
 
  1. Zweck der Stiftung ist die Betreuung von hilfsbedürftigen, in der Seefahrt tätigen Personen und deren Angehörigen im Sinne von § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO ohne Ansehen ihrer jeweiligen ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit. Ein Schwerpunkt der Betreuung soll in den Häfen der Ostsee liegen.
  2.  Die Stiftung verwirklicht diesen Zweck durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung mildtätiger Zwecke sowohl durch die direkte Zuwendung von Mitteln an die Begünstigten als auch durch die Weitergabe von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften i. S. des § 58, Nr. 1 AO.
  3. Die Erträgnisse der Stiftung, wie auch die eingenommenen Spenden, können auch anderen Körperschaften im In- und Ausland – sind diese unbeschränkt steuerpflichtig, müssen sie selbst steuerbegünstigt sein – zur Verfügung gestellt werden, die Hilfen für Personen i. S. von § 2 (1) dieser Satzung leisten.
  4. Die Stiftung ist berechtigt, operativ tätig zu werden.
  5. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung.
  6. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.